
Der Gemeinderat von Schmidgaden hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2024 die geplante Vorrangfläche für Windkraftanlagen mit dem Namen „SAD 11“ abgelehnt. In der Sitzung erklärte der Geschäftsleiter Herr Janz die rechtlichen Grundlagen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Auch die landesrechtliche Umsetzung über die Planungsverbände wurde thematisiert.
Windkraft in Schmidgaden
Der Freistaat Bayern hat bis zum 31. Dezember 2027 1,1% und bis zum 31. Dezember 2032 1,8% der Landesfläche für Windenergieflächen auszuweisen. Die Gemeinde Schmidgaden hat in ihrem Flächennutzungsplan eine Windkraftzone von 45,2 Hektar ausgewiesen. Drei Flächen wurden dem Planungsverband bereits nachgemeldet. Insgesamt stehen nun rund 60 Hektar des Gemeindegebiets für mögliche Windkraftanlagen zur Verfügung.
Gegner der Flächen
Gegen die angedachte Fläche „SAD 11“, die auch die Gemeinden Freudenberg und Fensterbach betrifft, hat sich der Gemeinderat ausgesprochen. Auch die Fläche „SAD 59“, die sich an der Grenze von Schmidgaden-Schwarzenfeld befindet, wurde abgelehnt.
Energiewende und Erneuerbare Energien
Die Gemeinde Schmidgaden trägt bereits zur Energiewende und zu den Erneuerbaren Energien bei. Die Stromtrassen des Ostbayernrings und des Süd-Ost-Links queren das Gemeindegebiet. Besonders betroffen sind die Eigentümer von Land- und Forstwirtschaftsgrundstücken. Entlang der Autobahn sind mittlerweile die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen bevorrechtigt möglich. Zudem wird eine mögliche Bahnstromtrasse angesprochen, die das Gemeindegebiet künftig betreffen könnte. Ein Konzept für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen sieht vor, dass 20 Hektar landwirtschaftlicher Fläche bereitgestellt werden. Dies müsse im aktuellen Verfahren besser berücksichtigt werden.
Kriterien für Vorrangflächen
Die Kriterien zur Ermittlung der Vorrangflächen sind in den 18 Planungsregionen in Bayern unterschiedlich. Eine einheitliche Vorgabe wäre wünschenswert. Der Abstand zur Wohnbebauung soll 1.000 Meter bzw. 800 Meter im Außenbereich betragen. Bei der Wind- und Standortgüte sollen Flächen berücksichtigt werden, deren Güte 60% oder mehr aufweist. Auch das militärische Interessensgebiet wird in diesem Zusammenhang erwähnt.
Die aktuellen Unterlagen des Planungsverbands sind auf der Website der Regierung der Oberpfalz zu finden.