Gemeinderat Deuerling: Wichtige Entscheidungen zur Bauplanung und Gebühren

Bauanträge und Bauvorhaben stehen im Mittelpunkt der Sitzung des Gemeinderates Deuerling. Der eingereichte Bauantrag für den Ausbau des Dachgeschosses in der Lusenstraße 1 erhält nicht das gemeindliche Einvernehmen. Für die Errichtung eines Edelstahlzaunes in der Lusenstraße 40 wird hingegen die Befreiung vom Bebauungsplan erteilt.

Kommunale Wärmeplanung

Die Wärmeplanung im Freistaat Bayern liegt nun in der Verantwortung der Kommunen. Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2028 Pläne zur kommunalen Wärmeplanung erstellen. Die Gemeinde Deuerling muss bereits jetzt Entscheidungen für das Gemeindegebiet oder zukünftige Plangebiete treffen. Daher soll zeitnah die Zusammenarbeit mit entsprechenden Ingenieurbüros beginnen.

Sitzungstermine 2025

Die Sitzungstermine des Gemeinderates für das Jahr 2025 stehen fest. Die Sitzungen finden an folgenden Tagen statt: 14. Januar, 11. Februar, 11. März, 8. April, 13. Mai, 10. Juni, 8. Juli, 9. September, 14. Oktober, 11. November und 9. Dezember.

Anpassung der Friedhofgebührensatzung

Auf Anregung einer Mitbürgerin wird die Gebührensatzung für den Friedhof angepasst. Zukünftig sollen Grabgebühren nach bereits erfüllter Ruhefrist anteilig erstattet werden. Die überarbeitete Fassung der Satzung soll im November beschlossen werden.

Neue Hebesatzung

Für die Grundsteuer A und B hat der Gemeinderat einen Hebesatz in Höhe von 280 beschlossen. Der Hebesatz bleibt somit unverändert.