
Der Winter steht vor der Tür. Die Stadt Regensburg bereitet sich auf die kalte Jahreszeit vor. Verkehrsbehinderungen durch Schnee und Glätte sind nicht auszuschließen. Um Unfälle zu vermeiden, ist eine rechtzeitige Vorbereitung wichtig. Haus- und Grundstücksbesitzer sind gefordert. Sie müssen die öffentlichen Gehwege bei Schnee und Glatteis sichern.
Pflichten der Grundstückseigentümer
Die Stadtverwaltung erinnert die Eigentümer an ihre Sicherungspflicht. Diese gilt für alle Grundstücke in geschlossenen Ortslagen. Die Eigentümer müssen die Gehwege vor ihren Grundstücken räumen und streuen. Dies betrifft auch Hinterliegergrundstücke, die über einen Privatweg erschlossen sind. Bei bestimmten Rechten, wie Erbbau oder Wohnungsrecht, sind die Inhaber dieser Rechte verantwortlich.
Die Gehwege müssen auf der gesamten Straßenfrontlänge geräumt werden. Bei mehreren angrenzenden Straßen gilt dies für alle Gehwege. Ist kein Bürgersteig vorhanden, muss eine Fläche von 1,50 Metern am Fahrbahnrand geräumt werden. Bei Eckgrundstücken sind auch die Kurvenradien zu beachten. Die Sicherungspflicht besteht an Werktagen von 7 Uhr bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 20 Uhr. Gehwege sind von Schnee und Eisplatten zu befreien. Bei Glätte sind sie mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Sand zu streuen. Die Verwendung von Streusalz ist verboten, außer in bestimmten Fällen wie bei Treppen oder starken Steigungen.
Räumgut und Ablagerungsflächen
Das Räumgut kann je nach Breite des Gehwegs unterschiedlich abgelegt werden. Bei Gehwegen über zwei Metern Breite darf das Räumgut am Rand des Gehwegs angehäuft werden. Bei schmaleren Gehwegen muss es am Fahrbahnrand liegen. Der Verkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Auf Gehwegen muss eine Fläche von einem Meter Breite frei bleiben. Wichtige Punkte wie Bodenhydranten und Straßenrinnen müssen ebenfalls freigehalten werden.
Die Stadt weist eine Ablagerungsfläche für Schnee auf dem Unteren Wöhrd aus. Diese Fläche ist für Schnee gedacht, der nicht am Fahrbahn- oder Bürgersteigrand abgelagert werden kann.
Wissenswertes zum Winterdienst ist auf der Webseite der Stadt Regensburg zu finden. Dort gibt es Informationen zur Broschüre „Mobil trotz Schnee und Eis“ sowie zur aktuell geltenden Sicherungsverordnung. Auch im kommenden Winter 2024 / 2025 werden Treppenauf- und -abgänge an Brücken gesperrt. Diese Sperrungen betreffen die bereits im letzten Winter gesperrten Bereiche. Teilsperrungen können aus haftungsrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden.