Regeln zur Befüllung von Pools und Teichen in Chamerau

Die Befüllung von Schwimmbädern, Teichen und anderen Behältern in der Gemeinde Chamerau erfolgt ausschließlich mit Frischwasser über den Hausanschluss. Die Gebühren werden im Rahmen der jährlichen Verbrauchsgebührenabrechnung abgerechnet.

Befüllung von Pools

Die Gemeinde bittet darum, die Poolbefüllung mindestens zwei bis drei Tage im Voraus bei der Wasserversorgung anzumelden. Dies kann telefonisch unter 0151 72838664 geschehen. Alternativ ist eine Mitteilung per E-Mail an bauhof@chamerau.de während der Geschäftszeiten möglich. Diese sind Montag bis Donnerstag von 7 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 7 Uhr bis 12 Uhr.

Eine nicht genehmigte Wasserentnahme aus dem Hydranten ist verboten. „Ohne ausdrückliche Genehmigung stellt diese Wasserdiebstahl, sowie einen Eingriff in das Versorgungsnetz dar und kann zur Anzeige gebracht werden.“ Die Befüllung durch die gemeindlichen Feuerwehren ist nicht möglich. Die Gemeinde bittet daher, von Anfragen bei den Feuerwehren abzusehen.

Entleerung von Pools

Die Entleerung des Pools muss über die gemeindliche Kanalisation erfolgen, da es sich um Schmutzwasser handelt. „Die Versickerung von Poolwasser in den Untergrund ist nicht erlaubt, da das Wasser meist mit Chemikalien (z.B. Chlor etc.) aufbereitet, oder durch die Nutzung verschmutzt wurde.“ Die Abwassergebühren werden ebenfalls mit der jährlichen Verbrauchsgebührenabrechnung berechnet.

Für weitere Fragen steht die Gemeinde gerne zur Verfügung.